Die Beschwerde des Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 16. Januar 2019 wird zurückgewiesen.
II.Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000 € festgesetzt.
I.
Der Beteiligte war nach seinem Vortrag bis zu seiner Entlassung im Jahr 2011 Testamentsvollstrecker des Nachlasses seines verstorbenen Vaters und zudem Miterbe.
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