2. Formelle Gestaltungsmöglichkeiten

Autor: Tegeler

Testamentsarten

Im Rahmen der Testamentsgestaltung stehen dem Testierenden verschiedene ordentliche Testamentsformen, in denen eine Verfügung von Todes wegen mit den gewünschten erbrechtsgestaltenden Wirkungen errichtet werden kann, zur Verfügung. Dabei regelt der Gesetzgeber streng formal zur Sicherung von Urheberschaft und Inhalt eines Testaments die Möglichkeiten, um dem Erblasserwillen in der beabsichtigten Weise im Fall des Ablebens des Testierenden Wirksamkeit zu verleihen.

Eigenhändiges Testament (§ 2247 BGB)