Abwandlung 2.5.1: Erbverzicht/Pflichtteilsverzicht/kein Pflichtteilsanspruch gegen Alleinerben

Autor: Hanshold-Lindner

Sachverhalt Checkliste Lösung

Wie Sachverhalt zu Mandatssituation 2.5. Aber: Der Erblasser hat in einem Testament verfügt, dass Sohn 4 Alleinerbe werden soll. Sohn 4 fragt Sie, ob seine Brüder Pflichtteilsansprüche gegen ihn geltend machen können.

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Sohn 4 ist Alleinerbe und damit auch alleiniger Schuldner von Pflichtteilsansprüchen.

Nach § 2303 Abs. 1 Satz 1 BGB kommen Pflichtteilsansprüche der anderen Brüder als "durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossener Abkömmlinge des Erblasser" gegen den Erben in Betracht.

Der Erbverzicht des Sohns 1 führt jedoch dazu, dass er kein Pflichtteilsrecht hat (§ 2346 Abs. 1 BGB a.E. ). Diese Wirkung erstreckt sich auch auf seine Abkömmlinge (§ 2349 BGB).