FG Münster - Urteil vom 14.10.2004
3 K 6104/02 Erb
Normen:
ErbStG § 13a Abs. 4 Nr. 1 § 13a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ; EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 ;
Fundstellen:
DStRE 2005, 962
EFG 2005, 290
Steuertelex 2005, 201

Freibetrag für Betriebsvermögen bei Erlöschen des Nießbrauchsrechts

FG Münster, Urteil vom 14.10.2004 - Aktenzeichen 3 K 6104/02 Erb

DRsp Nr. 2005/939

Freibetrag für Betriebsvermögen bei Erlöschen des Nießbrauchsrechts

1. Die Übertragung von zum Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern ist nur dann begünstigt, wenn sie im Zusammenhang mit der Übertragung eines Mitunternehmeranteils oder eines Anteils daran steht. 2. Das Erlöschen eines Nießbrauchsrechts an bereits zuvor durch notariellen Vertrag übertragenen Anteilen ist mit der Übertragung eines Gesellschaftsanteils nicht gleichzusetzen.

Normenkette:

ErbStG § 13a Abs. 4 Nr. 1 § 13a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ; EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob dem Kläger (Kl.) der Freibetrag nach § 13 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ErbStG i.V.m. § 13 a Abs. 4 Nr. 1 ErbStG zusteht.

Die Erblasserin M. X. ist am 20.11.1999 verstorben. Sie ist von ihren Söhnen H. (Kl.) und C. zu je 1/2 beerbt worden.

Die Erblasserin war Inhaberin von Geschäftsanteilen der Z.... GmbH (GmbH) und der Z.... GmbH &Co KG (KG). An den beiden Gesellschaften war auch der vorverstorbene Ehemann der Erblasserin beteiligt.