Mandatssituation 9.3: Gesamtschuldnerausgleich unter Miterben

Autor: Papenmeier

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In einer ungeteilten Erbengemeinschaft hat ein Miterbe verschiedene Nachlassverbindlichkeiten beglichen. Jetzt verlangt dieser Miterbe von den anderen Miterben den anteiligen Ersatz der beglichenen Verbindlichkeiten.

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Gesamtschuldner

Miterben haften als Gesamtschuldner (§ 2058 BGB). Wenn ein Miterbe einen Nachlassgläubiger befriedigt, erhält er nach § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB eine Ausgleichsforderung gegen die anderen Miterben. Zudem geht nach § 426 Abs. 2 Satz 1 BGB die Nachlassforderung auf den Miterben über, soweit er von den anderen Miterben den Gesamtschuldnerausgleich verlangen kann.

Gesamtschuldnerausgleich kann Verjährung überwinden