Mandatssituation 11.3.2: Wertermittlungsanspruch des Pflichtteilsberechtigten

Autor: Klose

Sachverhalt Lösung Verfahren Muster

Mit letztwilliger Verfügung hatte die Erblasserin ihre Tochter zur Alleinerbin eingesetzt. Ihr Sohn wurde damit enterbt und möchte seinen Pflichtteilsanspruch geltend machen. Zum Nachlass gehört ein Hausgrundstück.

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Wertermittlungsanspruch

Dem Pflichtteilsberechtigten steht neben dem Auskunftsanspruch ein Wertermittlungsanspruch nach § 2314 Abs. 1 Satz 2 zweite Alternative BGB zu. Der Sohn kann daher verlangen, dass das zum Nachlass gehörende Hausgrundstück von einem Sachververständigen auf Kosten des Nachlasses bewertet wird.

Der Anspruch auf Wertermittlung ist, anders als der Anspruch auf Auskunft, nicht auf die Übermittlung von Wissen gerichtet, sondern auf die Verpflichtung, den Wert des Nachlasses oder einzelner Nachlassgegenstände zu ermitteln, meist also schätzen zu lassen. Der Wertermittlungsanspruch soll den Pflichtteilsberechtigten in die Lage versetzen, seinen Pflichtteilsanspruch berechnen zu können. Der Wertermittlungsanspruch umfasst damit die Vorlage sämtlicher Unterlagen, die für die konkrete Wertberechnung des tatsächlich vorhandenen oder fiktiven Nachlasses erforderlich sind. Ist es dem Pflichtteilsberechtigten nicht möglich, anhand der Unterlagen den Wert des Nachlassgegenstands zu ermitteln, steht ihm ein Anspruch auf Erstellung eines Wertgutachtens durch einen unparteiischen Sachverständigen zu (hierzu im Einzelnen Mandatssituation ).