Mandatssituation 14.2: Formgültigkeit eines Testaments

Autor: Kraft

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Der ledige Erblasser mit deutscher Staatsangehörigkeit und gewöhnlichem Aufenthalt in dem Bundesstaat Massachusetts der Vereinigten Staaten ist an seinem Wohnort in Boston im Jahr 2018 verstorben. Er hat anlässlich eines Heimatbesuchs im Jahr 2016 in Deutschland in Anwesenheit zweier Zeugen ein maschinenschriftliches Testament errichtet, welches von ihm und sodann von den Zeugen unterzeichnet wurde. Eine ausdrückliche Rechtswahl hat der Erblasser nicht getroffen. Er hat das Deutsche Rote Kreuz als Alleinerben eingesetzt. Der Bruder des Erblassers käme als gesetzlicher Erbe in Betracht und beruft sich auf die Unwirksamkeit des Testaments. Zum Nachlass gehören Konten in Deutschland und in Massachusetts. Der letzte gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers in Deutschland befand sich in Berlin.

Sie werden beauftragt, die Interessen des Deutschen Roten Kreuzes als testamentarischer Alleinerbe hinsichtlich des in Deutschland vorhandenen Nachlasses durchzusetzen.

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1. Vorüberlegung

Es soll die Erteilung eines Erbscheins zugunsten des Deutschen Roten Kreuzes beantragt werden. Die Prüfung des Falls ist in folgenden Schritten vorzunehmen:

Anwendbares Recht zur Frage der Errichtung und der Rechtsfolgen des Testaments

Internationale Zuständigkeit für ein Erbscheinsverfahren in Deutschland