Mandatssituation 14.3: Übergangsrecht bei Rechtswahl

Autor: Kraft

Ausgangsfall: Rechtswahlfiktion

Sachverhalt Checkliste Lösung Verfahren Muster

Der Erblasser ist 2018 mit britischer Staatsangehörigkeit und letztem gewöhnlichen Aufenthalt in Frankfurt a.M. verstorben und hat im Jahr 2000 ein in englischer Sprache verfasstes, von zwei Zeugen unterzeichnetes Testament errichtet, unter Verwendung von Begriffen wie Administrator, Trustee of my will, money bequest, residuary estate und Minor‘s receipt clause. Der Erblasser hat seine erste Ehe in England geführt. Die Scheidung erfolgte, als die einzige Tochter bereits erfolgreich ihre Berufsausbildung abgeschlossen hatte und einer auskömmlichen Beschäftigung nachging. Mit der zweiten Ehefrau hat der Erblasser in Frankfurt a.M. gelebt und dort zuletzt seinen langjährigen gewöhnlichen Aufenthalt gehabt. Er hinterlässt die Tochter aus erster Ehe und seine zweite Ehefrau. Sein Nachlass besteht aus einer Immobilie in Frankfurt und Konten in Frankfurt und London. Der Erblasser hat seine zweite Ehefrau zur Alleinerbin eingesetzt und seine Tochter mit einem Geldvermächtnis bedacht, das wesentlich geringer ist als ein möglicher Pflichtteilsanspruch. Die Tochter verlangt den Zusatzpflichtteil gem. § 2307 Abs. 1 Satz 2 BGB unter Berufung auf Art. 4 EuErbVO unter Anwendung deutschen Rechts.

Die Witwe beauftragt Sie mit der Stellungnahme zu den geltend gemachten Pflichtteilsansprüchen und mit der Beantragung eines Erbscheins.