Mandatssituation 3.3: Geschiedenentestament (Herausgabevermächtnislösung)

Autoren: Tegeler/Christ

Sachverhalt Checkliste Lösung Muster

Die Mandantin wurde kürzlich rechtkräftig von ihrem Ehemann geschieden. Aus der Ehe sind drei gemeinsame Kinder hervorgegangen. Die Mandantin möchte verhindern, dass im Fall ihres Ablebens ihr geschiedener Ehemann als mitsorgeberechtigter Elternteil im Rahmen der Vermögenssorge stellvertretend für ihre Kinder über ihren Nachlass bestimmen kann. Außerdem möchte sie ausschließen, dass der geschiedene Ehemann mittelbar Erbe ihres Nachlasses wird, wenn er eines der Kinder nach ihrem Ableben beerben sollte. Andererseits will die Mandantin in die künftige Testierfreiheit ihrer noch jungen Kinder möglichst wenig eingreifen. Auch zu Lebzeiten der Kinder sollen diese über das ererbte Vermögen der Mandantin soweit wie möglich frei verfügen können, dies allein unter Ausschluss der direkten oder indirekten Teilhabe ihres geschiedenen Ehemannes. Die Mandantin will dies in einer wirksamen Verfügung von Todes wegen regeln.

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Praxistipp

Vergegenwärtigen Sie sich, dass nach der Rechtsprechung des BGH auch nach Scheidung der Ehe ein Fortgeltungswille bezüglich wechselbezüglicher Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament angenommen werden kann (§ 2268 Abs. 2 BGB); entsprechende Verfügungen wären ggf. gem. § 2271 Abs. 1 Satz 2 BGB nicht einseitig durch Verfügungen von Todes wegen aufhebbar.

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