Autor: Krüger |
In jungen Jahren schließt E einen Lebensversicherungsvertrag zu branchenüblichen Bedingungen ab. E setzt seine damalige Ehefrau F namentlich als Bezugsberechtigte ein. Die Ehe scheitert und wird geschieden. E versäumt es trotzdem lange, die Bezugsberechtigung der F zu ändern. Kurz vor seinem Tod fällt E das auf und er schreibt dem Lebensversicherer. Die Erklärung geht beim Lebensversicherer erst nach dem Tod von E ein. Alleinerbin von E ist seine Witwe W. Außer der Lebensversicherung hinterlässt E nahezu kein Vermögen. Bereits wenige Tage später informiert der Lebensversicherer die F über die Begünstigung. Die F teilt dem Versicherer hocherfreut ihre Kontodaten mit.
Gilt das Bezugsrecht der früheren Ehefrau fort? |
Kann eine Auszahlung der Versicherungssumme auch von Erben verhindert werden? |
Kommen mit Blick auf die Lebensversicherung Pflichtteilsansprüche in Betracht? |
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