Mandatssituation 4.7: Lebensversicherung

Autor: Krüger

Sachverhalt Checkliste Lösung

In jungen Jahren schließt E einen Lebensversicherungsvertrag zu branchenüblichen Bedingungen ab. E setzt seine damalige Ehefrau F namentlich als Bezugsberechtigte ein. Die Ehe scheitert und wird geschieden. E versäumt es trotzdem lange, die Bezugsberechtigung der F zu ändern. Kurz vor seinem Tod fällt E das auf und er schreibt dem Lebensversicherer. Die Erklärung geht beim Lebensversicherer erst nach dem Tod von E ein. Alleinerbin von E ist seine Witwe W. Außer der Lebensversicherung hinterlässt E nahezu kein Vermögen. Bereits wenige Tage später informiert der Lebensversicherer die F über die Begünstigung. Die F teilt dem Versicherer hocherfreut ihre Kontodaten mit.

Sachverhalt Checkliste Lösung

Gilt das Bezugsrecht der früheren Ehefrau fort?

Kann eine Auszahlung der Versicherungssumme auch von Erben verhindert werden?

Kommen mit Blick auf die Lebensversicherung Pflichtteilsansprüche in Betracht?

Sachverhalt Checkliste Lösung

Erwerb am Nachlass vorbei