Mandatssituation 8.4: Aufwandsentschädigung für Verwaltung des Nachlasses

Autor: Klose

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Zum Nachlass gehört ein Mehrfamilienhaus, welches vermietet ist. Die Mieteinnahmen gehen auf ein Konto der Erbengemeinschaft. Von diesem möchte der Mandant, welcher Miterbe mit einer Quote von 1/3 ist, seinen Anteil ausgezahlt bekommen. Darüber hinaus möchte er eine Vergütung die von ihm für die Verwaltung des Hauses erbrachten Stunden zur Erstellung der Nebenkostenabrechnung und Gartenpflege von den Miterben bekommen.

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Siehe hierzu im Übrigen die Checkliste in Mandatssituation 8.1.

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Verwaltung: Begriff i.S.v. § 2038 BGB

Der Begriff der "Verwaltung" ist weit und umfassend zu verstehen: Er umfasst alle tatsächlichen und rechtlichen Maßnahmen, die zur Verwahrung, Sicherung, Erhaltung und Vermehrung sowie zur Gewinnung der Nutzungen und Bestreitung laufender Verbindlichkeiten des Nachlasses erforderlich oder geeignet sind. Zudem hat der BGH klargestellt, dass zur Verwaltung grundsätzlich auch Verfügungen über Nachlassgegenstände zählen (BGH, Urt. v. 28.09.2005 - IV ZR 82/04, NJW 2006, 439).

Praxistipp

Verwaltung ist daher alles, was den Status quo des Erblasservermögens sichert.

Keine Unterscheidung zwischen Innen- und Außenverhältnis