Auf die Beschwerde wird der Beschluss des Amtsgerichts Bremerhaven - Nachlassgericht - vom 24. September 2015 (
Das Verfahren wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens, an das Amtsgericht - Nachlassgericht - Bremerhaven zurückverwiesen.
Von der Erhebung von Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren wird abgesehen.
Die Beteiligten streiten über die Entlassung des Beteiligten 2) aus seinem Amt als Testamentsvollstrecker.
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