OLG Düsseldorf - Urteil vom 20.06.1997
7 U 152/96
Normen:
BGB §§ 138, 2078 ;
Fundstellen:
FamRZ 1997, 1506
ZEV 1998, 28

OLG Düsseldorf - Urteil vom 20.06.1997 (7 U 152/96) - DRsp Nr. 1999/10742

OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.06.1997 - Aktenzeichen 7 U 152/96

DRsp Nr. 1999/10742

Das BGB gewährt dem Erblasser grundsätzlich Testierfreiheit. Er kann über sein Vermögen letztwillig so verfügen, wie er es für richtig hält, mag das Ergebnis auch als ungerecht und willkürlich empfunden werden. Er hat auch das Recht, Angehörige zu enterben. Diese müssen sich nach der Wertung des Gesetzes gegebenenfalls mit dem Pflichtteil zufrieden geben, sofern sie überhaupt mit dem Erblasser so eng verwandt sind, daß sie zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten gehören. Ist das nicht der Fall, müssen sie sich grundsätzlich damit abfinden, leer auszugehen.