OLG Köln - Beschluss vom 19.03.2014
2 Wx 73/14
Normen:
GBO § 40 Abs. 1; GBO § 39 Abs. 1; GNotKG Nr. 1410 Anm. I;
Fundstellen:
FGPrax 2014, 129
ZEV 2014, 386
ZEV 2014, 419
ZEV 2014, 6

Vollzug des Ausscheidens eines Erben aus der Erbengemeinschaft im Wege sog. Abschichtung im GrundbuchGebühren für die Eigentumseintragung des verbliebenen Erben

OLG Köln, Beschluss vom 19.03.2014 - Aktenzeichen 2 Wx 73/14

DRsp Nr. 2014/5771

Vollzug des Ausscheidens eines Erben aus der Erbengemeinschaft im Wege sog. Abschichtung im Grundbuch Gebühren für die Eigentumseintragung des verbliebenen Erben

1. Vollzieht sich die Rechtsänderung an einem geerbten Grundstück z.B. durch Erbteilsübertragung gem. § 2033 Abs. 1 BGB oder durch eine sog. Abschichtung außerhalb des Grundbuchs, so liegt keine "Übertragung" i.S. des § 40 Abs. 1 GBO vor. Vielmehr bedarf es auch dann der Voreintragung der Erbengemeinschaft, wenn nach erfolgter Erbteilsübertragung oder Abschichtung nur noch ein Erbe verbleibt. 2. In diesem Fall gilt auch die Gebührenbefreiung gem. Anm. I zu Nr. 1410 KVGNotKG nicht, da mit der zunächst erfolgten Eintragung der Erbengemeinschaft im Grundbuch die gebührenbefreite Tätigkeit des Grundbuchamts abgeschlossen ist.

Tenor

Die Beschwerde des Beteiligten zu 1. vom 25.12.2013 gegen die Geschäftswertfestsetzung gemäß Beschluss des Amtsgerichts Kerpen vom 04.12.2013, erlassen am 05.12.2013, wird zurückgewiesen.

Normenkette:

GBO § 40 Abs. 1; GBO § 39 Abs. 1; GNotKG Nr. 1410 Anm. I;

Gründe

I.