Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichtes Aachen vom 02.07.2014 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Das Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um Pflichtteilsansprüche der Klägerin.
Die Klägerin ist die Tochter der Beklagten und aus der Ehe derselben mit dem Erblasser, H, hervorgegangen. Der Erblasser ist am 17.10.2010 in B verstorben.
Die Beklagte errichtete gemeinsam mit dem Erblasser ein Ehegattentestament, in dem sie sich wechselseitig zu Alleinerben einsetzten. Weiter heißt es dort wörtlich:
1. a) b) 2. 3. 4.
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