BFH - Beschluss vom 27.10.2015
X R 28/12
Normen:
EStG § 6 Abs. 5 Satz 3;
Fundstellen:
BFHE 251, 349
Vorinstanzen:
FG Baden-Württemberg, vom 23.05.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 14 K 2982/10

Vorlage an den Großen Senat des BFH betreffend die Ermittlung des Gewinns aus der Übertragung eines Wirtschaftsguts aus einem Einzelbetriebsvermögen eines Mitunternehmers in das Gesamthandsvermögen der Mitunternehmerschaft

BFH, Beschluss vom 27.10.2015 - Aktenzeichen X R 28/12

DRsp Nr. 2015/21344

Vorlage an den Großen Senat des BFH betreffend die Ermittlung des Gewinns aus der Übertragung eines Wirtschaftsguts aus einem Einzelbetriebsvermögen eines Mitunternehmers in das Gesamthandsvermögen der Mitunternehmerschaft

Dem Großen Senat des BFH wird gemäß § 11 Abs. 4 FGO die folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt: Wie ist im Fall der teilentgeltlichen Übertragung eines Wirtschaftsguts aus einem Einzelbetriebsvermögen eines Mitunternehmers in das Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft (§ 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 EStG) die Höhe eines eventuellen Gewinns aus dem Übertragungsvorgang zu ermitteln?

Tenor

Dem Großen Senat des Bundesfinanzhofs wird gemäß § 11 Abs. 4 der Finanzgerichtsordnung die folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt:

Wie ist im Fall der teilentgeltlichen Übertragung eines Wirtschaftsguts aus einem Einzelbetriebsvermögen eines Mitunternehmers in das Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft (§ 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes) die Höhe eines eventuellen Gewinns aus dem Übertragungsvorgang zu ermitteln?

Normenkette:

EStG § 6 Abs. 5 Satz 3;

Gründe

A. Sachverhalt und Verfahrensstand