Mandatssituation 10.5: Pflichtteilsergänzung bei Zuwendungen des Erblassers

Autor: Kampa

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Die verwitwete Erblasserin hat ihre beiden Kinder enterbt und ihre Enkeltochter zur Alleinerbin eingesetzt. Die Alleinerbin hat ein notarielles Nachlassverzeichnis überreicht. Aus diesem geht hervor, dass die Erblasserin der Alleinerbin im April 2010 eine Eigentumswohnung überschrieben hat. Die Erblasserin behielt sich an dieser Wohnung ein lebenslanges unentgeltliches Nießbrauchsrecht vor. Sie war zum Zeitpunkt der Übertragung 77 Jahre alt. In dem notariellen Übertragungsvertrag wird der Wert des Nießbrauchs mit 8.000 Euro (jährlich) angegeben. Der Wert der Eigentumswohnung betrug zu diesem Zeitpunkt unstreitig 100.000 Euro. Die Erblasserin verstarb am 14.04.2013. Der Wert der Immobilie zum Zeitpunkt des Erbfalls betrug 150.000 Euro.

Der Sohn der Erblasserin beauftragt Sie mit der Durchsetzung seiner Pflichtteilsansprüche, dabei besteht kein Handlungsbedarf hinsichtlich des ordentlichen Pflichtteilsanspruchs. Es besteht Streit über die Frage, ob die Übertragung der Eigentumswohnung Pflichtteilsergänzungsansprüche auslöst.

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1. Besteht ein Pflichtteilsergänzungsanspruch gem. § 2325 BGB ?

Zweck der Vorschrift

§ soll den Pflichtteilsberechtigten davor schützen, dass der Erblasser durch Zuwendungen zu Lebzeiten sein Vermögen aushöhlt. stellt als zwei Voraussetzungen auf: