Mandatssituation 11.3.3: Stufen- und Leistungsklage des Pflichtteilsberechtigten

Autor: Klose

Sachverhalt Verfahren Muster

Will der Pflichtteilsberechtigte seine Einzelansprüche nicht einzeln geltend machen, kann er auch alle Ansprüche in einem Verfahren verfolgen. Die Stufenklage ermöglicht es dem Pflichtteilsberechtigten, den gesamten Streitstoff dem Gericht in einer einheitlichen Klage vorzulegen, obgleich die Verhandlung und Entscheidung grundsätzlich nur nach der vom Pflichtteilsberechtigten gewählten Stufenfolge erfolgt. Die Besonderheit liegt darin, dass bei Obsiegen des Klägers über die Klageanträge nicht gleichzeitig, sondern stufenweise entschieden wird.

Sachverhalt Verfahren Muster

Stufenklage

Eine Stufenklage liegt nur dann vor, wenn in der Klageschrift zumindest zwei Anträge in dem Stufenverhältnis verbunden sind. Im Regelfall sind dies der Auskunfts- und der Leistungsantrag. Hinzukommen kann das Verlangen auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, welches stets nach dem Auskunfts- oder Rechnungslegungsantrag zu stellen ist.

Vorteile der Stufenklage

Die Stufenklage ermöglicht, dass der gesamte Streitstoff dem Gericht in einer einheitlichen Klage entschieden wird. Es werden so mehrere Einzelprozesse vermieden. Die Stufenklage ist damit eine prozessökonomische Art der Verfahrenserledigung und kann wesentlich zu einer Beschleunigung des Verfahrens führen.