Vorbehalt der beschränkten Haftung nach § 780 ZPO

 

 

 

Amtsgericht/Landgericht

...

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In dem Rechtsstreit

... ./. ...

zeige ich an, dass ich den Beklagten vertrete, und

beantrage

Namens und mit Vollmacht des Beklagten,

     die Klage abzuweisen.

Weiterhin

beantrage

ich hilfsweise

     dem Beklagten im Urteil gem. §  780 ZPO vorzubehalten, sich auf die Beschränkung seiner Haftung sowohl für die Hauptforderung als auch für die Nebenforderungen und die Kosten auf den Bestand des Nachlasses berufen zu dürfen, den er nach dem Tod des Herrn ..., verstorben am ..., zuletzt wohnhaft in ... erhalten hat.

Begründung:

I.

Die Klage ist abzuweisen, da der vom Kläger geltend gemachte Anspruch nicht besteht.

Die geltend gemachte Kaufpreisforderung ist nicht geschuldet, da der Kaufvertrag durch Anfechtung nach §  119 BGB unwirksam wurde ....

II.

Sollte das Gericht entgegen den Ausführungen zu Nr. I. zu dem Ergebnis kommen, dass dem Kläger der geltend gemachte Anspruch zusteht, wäre der Beklagte befugt, seine Haftung für die Forderung auf den Nachlass zu beschränken.

Der Nachlass ist zwar nicht vollständig überschuldet. Der Beklagte hatte als Erbe aber bereits den Antrag auf Eröffnung der Nachlassinsolvenz gestellt. Der Antrag auf Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens wurde mangels einer die Kosten deckenden Masse des Nachlasses eingestellt.

Beweis: Vorlage des Einstellungsbeschlusses vom ... in Kopie als

- Anlage B 1 -