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Autorenverzeichnis

 

Die Herausgeber

Dr. Frank Maurer ist Vorsitzender Richter einer Großen Strafkammer am Landgericht Stuttgart und Lehrbeauftragter der Juristischen Fakultät der Universität Tübingen. Er publiziert regelmäßig zu juristischen Fachthemen und hält bundesweit Fachvorträge und (Online-)Seminare zur Technik und Taktik der Befragung und Vernehmung, Verhandlungstechnik und Gesprächsführungstaktik vor Gericht, Wahrheitsfindung/Aussagepsychologie, Glaubhaftigkeitsanalyse sowie zur Zeugenvorbereitung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsfortbildung, FAO), die Justiz (Staatsanwaltschaft und Gericht, auch Deutsche Richterakademie), die Polizei (Polizeihochschule Baden-Württemberg), Führungskräfte von Unternehmen (auch Dax), Rechtsabteilungen, unternehmensinterne (Compliance) Ermittlungen, Unternehmensberatungen und Versicherungen. Als erfahrener Strafrichter und Lehrbeauftragter vereint Dr. Frank Maurer Praxis und Wissenschaft in einer Person.

In diesem Werk hat er die Kapitel „Der Rechtsanwalt als Strafverteidiger und seine Gestaltungsmöglichkeiten“, „Polizeiliche Vernehmungen“ und „Richterliche und staatsanwaltschaftliche Vernehmungen“ bearbeitet.

Philipp Rinklin ist Fachanwalt für Strafrecht und für Verkehrsrecht und in eigener Kanzlei in Freiburg tätig (www.kanzlei-rinklin.de). Darüber hinaus ist er bundesweit als Referent für strafrechtliche Fort- und Weiterbildungen für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte nach § 15 FAO sowie in Fachanwaltslehrgängen als auch in entsprechenden Online-Seminaren tätig. Neben seiner Tätigkeit als Referent ist Herr Rinklin Autor in juristischen Fachbüchern, veröffentlicht regelmäßig in verschiedenen juristischen Fachzeitschriften in den Bereichen Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht und ist ständiger Mitarbeiter im Juris PraxisReport Strafrecht. Er ist Herausgeber des in der 2. Auflage erschienen Werkes Der Strafprozess – Strategie und Taktik in der Hauptverhandlung. Rinklin ist darüber hinaus Mitautor des in der 2. Auflage erhältlichen Werkes Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht. Das Magazin Focus zählt Rinklin in der Focus Anwaltsliste 2019 und 2020 bereits wiederholt zu den Top-Privatanwälten in den Bereichen Strafrecht und Verkehrsrecht.

In diesem Werk hat er die Kapitel „Der Rechtsanwalt als Strafverteidiger und seine Gestaltungsmöglichkeiten“, „Verhaftung und vorläufige Festnahme des Beschuldigten“ und „Die besondere Haftprüfung vor dem Oberlandesgericht gem. §§ 121, 122 StPO“ bearbeitet.

Die Autoren

Dr. Heiko Artkämper a.D. war fast 30 Jahre als Staatsanwalt als Gruppenleiter und dabei überwiegend als Kapitaldezernent bei der Staatsanwaltschaft Dortmund tätig. Von 1995 bis 2022 war er zudem im Nebenamt als Mitglied des Justizprüfungsamts Hamm sowie als Leiter von Referendararbeitsgemeinschaften und Fortbildungsveranstaltungen für junge Staatsanwälte und Staatsanwältinnen aktiv. Herr Dr. Artkämper hält bundesweit Vorträge sowohl für Polizeibeamte als auch für Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Richter. Neben seinen zahlreichen fachbezogenen Veröffentlichungen war er bis 2016 Mitherausgeber des Strafrechtsreports und ist u.a. Autor des 2022 in der sechsten Auflage erschienenen Werkes „Die „gestörte“ Hauptverhandlung“.

In diesem Werk hat er die Kapitel „Ablehnung von Prozessbeteiligten", „Der Umgang mit Sachverständigengutachten" und „Wiedereintritt in die Beweisaufnahme" bearbeitet.

Stefan Conen ist 1. Vorsitzender der Vereinigung Berliner Strafverteidiger und seit 2004 im Vorstand. Er ist als Strafverteidiger, aber auch als Kommentator tätig. Stefan Conen ist Mitglied im Strafrechtsausschuss des DAV und Lehrbeauftragter der Freien Universität Berlin für Strafprozessrecht sowie in der Anwaltsfortbildung tätig.

In diesem Werk hat er das Kapitel „Verdeckter Ermittler“ bearbeitet.

Jan Dehne-Niemann ist Richter am Landgericht Mannheim und dort u.a. mit Wirtschaftsstraf- sowie mit Bank- und Kapitalanlagesachen befasst. Er war von 2014 bis 2016 als Dozent u.a. für Strafrecht und Strafprozessrecht an die Hochschule für Rechtspflege in Schwetzingen abgeordnet und ist als Dozent in der strafrechtlichen Fachanwaltsfortbildung (§ 15 FAO) nebentätig. Er ist außerdem Prüfer in der staatlichen Pflichtfachprüfung des ersten juristischen Staatsexamens und leitet Referendarsarbeitsgemeinschaften. Neben einer regen Publikationstätigkeit im Straf- und Strafprozessrecht sowie zur Rechtstheorie engagiert sich Herr Dehne-Niemann ehrenamtlich im Beirat der studentischen Rechtsberatungsorganisation PRO BONO Mannheim.

In diesem Werk hat er die Kapitel „Akteneinsicht“ und „Opfervertretung im Ermittlungsverfahren“ bearbeitet.

Maximilian Endler ist seit 25 Jahren Rechtsanwalt und seit 2002 auch Fachanwalt für Strafrecht in der Rechtsanwaltskanzlei ENDLER | WEIS strafverteidiger (www.kanzlei-endler.de). Er ist ausschließlich als Strafverteidiger tätig und spezialisiert auf Kapitalstrafverfahren. Nach jahrelanger Tätigkeit als Repetitor in einem großen juristischen Repetitorium unterrichtet er seit 2013 als Dozent Rechtsanwälte im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungen nach § 15 FAO, etwa zur „Verteidigung in Schwurgerichtsverfahren“. Er ist Mitherausgeber eines Standardwerks für Strafverteidiger und hat als Kommentator an einem StGB-Kommentar mitgewirkt.

In diesem Werk hat er das Kapitel „Wahl- und Pflichtverteidigung“ bearbeitet.

Dr. Sandra Forkert-Hosser ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht in der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Hubert Gorka (www.drgorka.de), wo sie nahezu ausschließlich im Strafrecht tätig ist und sowohl in deutscher als auch in französischer Sprache berät. In den Jahren 2011 bis 2016 war sie zudem Kursleiterin für das Juristische Repetitorium Hemmer für den Fachbereich Strafrecht und Strafprozessrecht. Frau Forkert-Hosser ist Autorin von Fachveröffentlichungen zum Strafverfahrens- und zum Entschädigungsrecht. Regelmäßig ist sie Interviewpartnerin der TV-Sendung „Zur Sache Baden-Württemberg“

In diesem Werk hat sie das Kapitel „Anwesenheitsrechte des Verteidigers im Ermittlungsverfahren“ bearbeitet.

Dr. Nils Godendorff ist Vorsitzender Richter am Landgericht Hamburg und führt eine Große Strafkammer. Nach Tätigkeiten in verschiedenen Großen Strafkammern sowie als Vorsitzender einer kleinen Hilfsstrafkammer des Landgerichts und als hauptamtlicher Ermittlungsrichter am Amtsgericht Hamburg folgten Abordnungen an den Bundesgerichtshof (2. Strafsenat) und an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Herr Dr. Godendorff ist daneben Prüfer am Justizprüfungsamt in Hamburg und veröffentlicht regelmäßig zu strafprozessualen und strafrechtlichen Themen.

In diesem Werk hat er das Kapitel „Untersuchungsmaßnahmen nach §§ 81-81h StPO“ bearbeitet.

Prof. Dr. Jürgen Graf war nach seiner Tätigkeit u.a. beim Generalbundesanwalt seit 2003 Richter am Bundesgerichtshof, zuletzt als stellvertretender Vorsitzender des 1. Strafsenats. In dieser Funktion war er insbesondere mit den Bereichen des Wirtschafts-, Steuer- und Zollstrafrechts befasst. Herr Prof. Dr. Graf ist nunmehr als Rechtsanwalt schwerpunktmäßig im Bereich der Revision in Strafsachen, aber auch in den Bereichen Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, Internet- und Computerstrafrecht sowie in allen Fragen des Telekommunikationsüberwachungsrechts tätig.
Daneben ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Graf Herausgeber und Verfasser zahlreicher Standardwerke zum Straf- und Strafprozessrecht. Des Weiteren ist er seit vielen Jahren Dozent zu strafprozessualen Fragen bei zahlreichen Fachveranstaltungen und Dozent der DeutscheAnwaltAkademie. Zudem war er seit etwa 1995 regelmäßig als Sachverständiger zu Anhörungen in Gesetzgebungsfragen vor dem Rechtsausschuss sowie weiteren Ausschüssen des Deutschen Bundestages eingeladen.
Seit 2005 war er als Lehrbeauftragter an der Universität Freiburg und seit 2010 auch an der Universität Würzburg tätig. Weitere Lehrtätigkeiten übt er bis heute an der Hochschule Offenburg als Honorarprofessor sowie als Professor an der FOM-Hochschule in Mannheim und Karlsruhe aus.

In diesem Werk hat er das Kapitel „Einsatz technischer Mittel/Maßnahmen ohne Wissen des Beschuldigten“ bearbeitet.

Dr. Andreas Grube ist Richter am Bundesgerichtshof (2. Strafsenat) und Lehrbeauftragter der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg. Er ist vom Landesjustizprüfungsamt Baden-Württemberg als Prüfer im Zweiten juristischen Staatsexamen bestellt und regelmäßig als Referent im Bereich der Fortbildung für Richter, Staatsanwälte und Strafverteidiger tätig. Darüber hinaus ist er Autor zahlreicher Fachbeiträge zu straf- und strafprozessrechtlichen Themen.

In diesem Werk hat er das Kapitel „Durchsuchung“ bearbeitet.

Dr. Stefan Henke ist weiterer aufsichtsführender Richter am Amtsgericht Dresden. Zuvor war er bis Ende 2021 Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden und dort stellvertretender Abteilungsleiter für Rechtssachen. Daneben ist er Prüfer der Staatlichen Pflichtfachprüfung beim Landesjustizprüfungsamt des Freistaates Sachsen und hält regelmäßig Vorträge zu strafrechtlichen Themen.

In diesem Werk hat er das Kapitel „Beschlagnahme“ bearbeitet.

Dr. Julian Lubini ist Staatsanwalt als Gruppenleiter, seit 2008 in der Justiz und überwiegend im Strafrecht tätig, so in der Wirtschaftsabteilung einer Staatsanwaltschaft, im Strafrechtsreferat eines Ministeriums und derzeit als Dezernent der Generalstaatsanwaltschaft Dresden für Wirtschaftsstrafsachen. Er ist daneben Prüfer in der Staatlichen Pflichtfach- und Zweiten Juristischen Staatsprüfung.

In diesem Werk hat er das Kapitel „Vermögensarrest“ bearbeitet.

Thilo Schäck ist Fachanwalt für Strafrecht sowie Steuerrecht und in der Kanzlei nbh-Strafrecht in Dortmund (www.nbh-strafrecht.de) tätig. Seine Schwerpunkte stellen neben dem allgemeinen Strafrecht das Steuerstrafrecht, das Wirtschaftsstrafrecht und strafrechtliche Wiederaufnahmen dar. Darüber hinaus ist er seit vielen Jahren als Referent im (strafrechtlichen) Gebührenrecht und Strafprozessrecht tätig. Seine Zielgruppe stellen neben Strafverteidigern auch Mitarbeiter in strafrechtlichen Kanzleien dar.

In diesem Werk hat er das Kapitel „Vergütung im Ermittlungsverfahren“ bearbeitet.

Patrick Schladt ist Fachanwalt für Strafrecht und Partner der Kanzlei Weindl Ziegler Schladt (www.weindl-partner.de) in Landshut. Herr Schladt ist seit Beginn seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt im Jahr 2007 ausschließlich im Bereich des Strafrechts tätig. Im Jahr 2011 deckte Herr Schladt den sogenannten Staatstrojaner auf und war in diesem Zusammenhang Referent und Experte bei verschiedenen Landesregierungen.

In diesem Werk hat er das Kapitel „Die besondere Haftprüfung vor dem Oberlandesgericht gem. §§ 121, 122 StPO“ bearbeitet.

Daniel Scholze ist Richter am Landgericht. Derzeit ist er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet. Während seiner bisherigen beruflichen Laufbahn war er nahezu ausschließlich im Strafrecht tätig. Neben seiner Tätigkeit als Lehrbeauftragter des Fachbereichs Rechtswissenschaft an der Universität Konstanz ist er Referent bei Fortbildungsveranstaltungen für Richter und Staatsanwälte sowie Mitautor namhafter Kommentierungen zum Strafrecht.

In diesem Werk hat er die Kapitel „Unterbringung des Beschuldigten“ und „Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis“ bearbeitet.

Dr. Matthias Schütrumpf, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, ist Mitgründer der Kanzlei Duchon Meißner Schütrumpf (www.strafverteidiger-muenchen.info). Außerdem ist er Gastdozent des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz im Rahmen der Referendarausbildung, Dozent der DeutscheAnwaltAkademie für die Ausbildung von Fachanwälten sowie Dozent des Deutschen Anwaltsinstitut e.V. im Rahmen der Weiterbildung für Fachanwälte nach § 15 FAO. Herr Dr. Schütrumpf ist Autor diverser Fachveröffentlichungen.

In diesem Werk hat er das Kapitel „Verteidigerausschluss“ bearbeitet.

Wolfgang Schwürzer ist Vertreter des Generalstaatsanwalts in Dresden. Neben seinen vielfachen Tätigkeiten in der Aus- und Fortbildung ist er zudem Referent bei Fortbildungstagungen für Richter und Staatsanwälte zu strafrechtlichen Themen und hält bundesweit Seminare im Auftrag der Rechtsanwaltskammern zur Fortbildung der Anwälte im Strafrecht. Außerdem ist Herr Schwürzer Prüfer für das 2. Jur. Staatsexamen sowie Autor mehrerer Veröffentlichungen zum Strafrecht.

In diesem Werk hat er die Kapitel „Beschlagnahme“ und „Vermögensarrest“ bearbeitet.

Grit Weise trat nach Studium und Referendariat in Bayern im Jahr 1997 in den Staatsdienst des Freistaates Sachsen ein. Nach ihrer Ernennung zur Staatsanwältin im Jahr 2000 war sie u.a. in einer allgemeinen Abteilung und in einer Jugendabteilung der Staatsanwaltschaft Leipzig beschäftigt und bearbeitete mehr als acht Jahre schwerpunktmäßig Verbrechen der organisierten Kriminalität. Seit dem Wechsel in den Richterdienst im Jahr 2018 ist Grit Weise als Richterin am Landgericht Leipzig nach ihrer Tätigkeit in einer Jugendkammer und der Großen Strafvollstreckungskammer der Schwurgerichts- und Rehabilitationskammer sowie einer Beschwerdekammer zugewiesen.

In diesem Werk hat sie das Kapitel „Zwischenverfahren“ bearbeitet.