OLG Karlsruhe - Beschluss vom 11.01.2002
20 WF 112/01
Normen:
FGG § 70 Abs. 2 S. 2 ; BGB § 1643 ;
Fundstellen:
FamRZ 2002, 1127
FamRZ 2002, 1127
NJW-RR 2002, 725
Vorinstanzen:
AG Pforzheim, - Vorinstanzaktenzeichen 2 F 491/01

- Verlängerung einer vorläufigen Anordnung nach § 70 FGG über sechs Wochen hinaus - Genehmigungsfähigkeit der medizinischen Behandlung eines Minderjährigen

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.01.2002 - Aktenzeichen 20 WF 112/01

DRsp Nr. 2002/5769

- Verlängerung einer vorläufigen Anordnung nach § 70 FGG über sechs Wochen hinaus - Genehmigungsfähigkeit der medizinischen Behandlung eines Minderjährigen

»1. Die Verlängerung einer vorläufigen Anordnung nach § 70 FGG über sechs Wochen hinaus muss Ausnahmefällen vorbehalten bleiben, in denen aus besonderen Gründen nicht vorher über die Unterbringung entschieden werden kann. 2. Die medizinische Behandlung eines Minderjährigen kann gerichtlich nicht genehmigt werden.«

Normenkette:

FGG § 70 Abs. 2 S. 2 ; BGB § 1643 ;

Gründe: