Stand: 21.12.2007
zuletzt geändert durch:
Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts, BGBl. I 2007 S. 3189

§ 1 RegelbetragVO Festsetzung der Regelbeträge

§ 1 Festsetzung der Regelbeträge

RegelbetragVO ( Regelbetrag-Verordnung )

Die Regelbeträge für den Unterhalt eines minderjährigen Kindes gegenüber dem Elternteil, mit dem es nicht in einem Haushalt lebt, betragen monatlich 1. in der ersten Altersstufe vom 1. Juli 2007 an 202 Euro, 2. in der zweiten Altersstufe vom 1. Juli 2007 an 245 Euro, 3. in der dritten Altersstufe vom 1. Juli 2007 an 288 Euro.