§ 1 VwGO
Stand: 22.12.2023
zuletzt geändert durch:
Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/1187 über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes, BGBl. I Nr. 409
TEIL I Gerichtsverfassung
1. ABSCHNITT Gerichte

§ 1 VwGO (Unabhängigkeit)

§ 1 (Unabhängigkeit)

VwGO ( Verwaltungsgerichtsordnung )

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit wird durch unabhängige, von den Verwaltungsbehörden getrennte Gerichte ausgeübt.