Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz, BGBl. I Nr. 155
Buch 2 Verfahren in Familiensachen Abschnitt 2 Verfahren in Ehesachen; Verfahren in Scheidungssachen und Folgesachen Unterabschnitt 1 Verfahren in Ehesachen
FamFG ( Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit )
Ehesachen sind Verfahren1. auf Scheidung der Ehe (Scheidungssachen),2. auf Aufhebung der Ehe und3. auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe zwischen den Beteiligten.