§ 2 Festsetzung der Regelbeträge für das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet
RegelbetragVO ( Regelbetrag-Verordnung )
Die Regelbeträge für den Unterhalt eines minderjährigen Kindes gegenüber dem Elternteil, mit dem es nicht in einem Haushalt lebt, betragen in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet monatlich 1. in der ersten Altersstufe vom 1. Juli 2007 an 186 Euro, 2. in der zweiten Altersstufe vom 1. Juli 2007 an 226 Euro, 3. in der dritten Altersstufe vom 1. Juli 2007 an 267 Euro.
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