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Die 100 typischen Mandate im Familienrecht
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BeurkG
§ 24
BeurkG
FNA: 303-13
Fassung vom: 28.08.1969
Stand: 01.05.2026
zuletzt geändert durch:
Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung, BGBl. I Nr. 320 vom 10.12.2025
Änderungsnachweis
§ 24 BeurkG Besonderheiten bei hör- und sprachbehinderten Beteiligten, mit denen eine schriftliche Verständigung nicht möglich ist
Inhaltsverzeichnis
Änderungsnachweis
§ 24 Besonderheiten bei hör- und sprachbehinderten Beteiligten, mit denen eine schriftliche Verständigung nicht möglich ist
BeurkG ( Beurkundungsgesetz )
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