§ 25 SGB VIII
Stand: 21.12.2022
zuletzt geändert durch:
Gesetz zur Abschaffung der Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe, BGBl. I S. 2824, ber. 2023 I Nr. 19
ZWEITES KAPITEL Leistungen der Jugendhilfe
DRITTER ABSCHNITT Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege

§ 25 SGB VIII Unterstützung selbst organisierter Förderung von Kindern

§ 25 Unterstützung selbst organisierter Förderung von Kindern

SGB VIII ( SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe )

Mütter, Väter und andere Erziehungsberechtigte, die die Förderung von Kindern selbst organisieren wollen, sollen beraten und unterstützt werden.