(1) 1Wenn sich die Gebühren nach dem Verfahrenswert richten, beträgt bei einem Verfahrenswert bis 500 Euro die Gebühr 38 Euro. 2Die Gebühr erhöht sich bei einem
Verfahrenswert bis … Euro für jeden angefangenen Betrag von weiteren … Euro um … Euro 2 000 500 20 10 000 1 000 21 25 000 3 000 29 50 000 5 000 38 200 000 15 000 132 500 000 30 000 198 über 500 000 50 000 198
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