§ 31 SGB VIII
Stand: 21.12.2022
zuletzt geändert durch:
Gesetz zur Abschaffung der Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe, BGBl. I S. 2824, ber. 2023 I Nr. 19
ZWEITES KAPITEL Leistungen der Jugendhilfe
VIERTER ABSCHNITT Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hi...
Erster Unterabschnitt Hilfe zur Erziehung

§ 31 SGB VIII Sozialpädagogische Familienhilfe

§ 31 Sozialpädagogische Familienhilfe

SGB VIII ( SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe )

1Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. 2Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.