Bei Schwangerschaft und Mutterschaft werden 1. ärztliche Behandlung und Betreuung sowie Hebammenhilfe, 2. Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln, 3. Pflege in einer stationären Einrichtung und 4. häusliche Pflege nach den §§ 64 c und 64 f sowie die angemessenen Aufwendungen der Pflegeperson geleistet.
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