§ 62 (weggefallen) FamGKG
Stand: 10.08.2021
zuletzt geändert durch:
Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1111 über die Zuständigkeit, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und über internationale Kindesentführungen sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften, BGBl. I S. 3424
Abschnitt 9 Schluss- und Übergangsvorschriften

§ 62 (weggefallen) FamGKG Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen

§ 62 (weggefallen)

FamGKG ( Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen )