(1) Beschädigten, die eine Rente erhalten, kann zum Erwerb oder zur wirtschaftlichen Stärkung eigenen Grundbesitzes eine Kapitalabfindung gewährt werden. (2) Eine Kapitalabfindung kann auch gewährt werden 1. zum Erwerb oder zur wirtschaftlichen Stärkung eines Wohnungseigentums nach dem
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|