§ 8 EStDV
FNA: 611-1-1
Fassung vom: 10.05.2000
Stand: 01.02.2026
zuletzt geändert durch:
Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen, BGBl. I Nr. 372 vom 19.12.2025

§ 8 EStDV Eigenbetrieblich genutzte Grundstücke von untergeordnetem Wert

§ 8 Eigenbetrieblich genutzte Grundstücke von untergeordnetem Wert

EStDV ( Einkommensteuer-Durchführungsverordnung 2000 )

1Eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile brauchen nicht als Betriebsvermögen behandelt zu werden, wenn ihre Größe nicht mehr als 30 Quadratmeter oder ihr Wert nicht mehr als 40 000 Euro beträgt. 2In diesem Fall dürfen Aufwendungen, die mit dem Grundstücksteil im Zusammenhang stehen, nicht abgezogen werden.