Gesetz zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze, BGBl. I Nr. 408
DRITTES KAPITEL Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten ERSTER ABSCHNITT Zusammenarbeit der Leistungsträger untereinander und mit Dritten Zweiter Titel Zusammenarbeit der Leistungsträger untereinander