Autor: Mainz-Kwasniok |
Jede Unterhaltsbetrachtung bewegt sich in folgenden Schritten:
Warum wird Unterhalt geschuldet? (Anspruchsgrundlage) |
An welches Einkommen des Pflichtigen knüpft die Berechnung an? (Einkommensermittlung) |
Warum kann der Unterhaltsbedürftige seinen Bedarf nicht decken? (Erwerbsobliegenheit/fiktives Einkommen) |
Kann der Unterhaltspflichtige die Bedürfnisse aller Familienmitglieder ausreichend decken? (Leistungsfähigkeit/Mangelfall) |
Mehr dazu in Kapitel 4.
PraxistippDie Existenz von Regelwerken und Tabellen darf nicht von einem Grundsatz ablenken: Jede Unterhaltsberechnung ist individuell und einzelfallbezogen. Ist eine Prognose zu treffen, so ist das zzt. erzielte Einkommen so fortzuschreiben, wie es wahrscheinlich zukünftig erzielt wird. Dem wird 1/12 des Einkommens der vergangenen zwölf Monate nicht immer gerecht. |
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