OLG Celle - Beschluß vom 13.07.1994 (17 W 34/94) - DRsp Nr. 1995/1405
OLG Celle, Beschluß vom 13.07.1994 - Aktenzeichen 17 W 34/94
DRsp Nr. 1995/1405
1. § 1 Abs. 2 S. 1 BRAGO schließt die direkte Anwendung der Gebührentatbestände der BRAGO auf den Vergütungsanspruch eines im Unterbringungsverfahren bestellten Rechtsanwaltes als Verfahrenspflegers nicht aus. 2. In direkter Anwendung der BRAGO kann der Rechtsanwalt nach den §§ 112 Abs. 5, Abs. 1 - 4 Vergütung verlangen. 3. Der Anspruch auf Ersatz der Mehrwertsteuer folgt aus § 25 Abs. 2BRAGO.