OLG Dresden - Beschluß vom 27.07.1999 (15 W 1114/99) - DRsp Nr. 2000/1394
OLG Dresden, Beschluß vom 27.07.1999 - Aktenzeichen 15 W 1114/99
DRsp Nr. 2000/1394
»1. Auch nach Inkrafttreten des Betreuungsrechtsänderungsgesetzes ist bisher geltendes Recht - hier: § 15 Abs. 2ZSEG - anzuwenden, sofern der zu beurteilende Sachverhalt vor dem 1.1.1999 abgeschlossen wurde.2. Die Verjährungsregelungen der §§ 194 ff. BGB sind nicht entsprechend auf § 15 Abs. 2ZSEG anwendbar.«