OLG Düsseldorf - Beschluß vom 19.12.1994 (3 Wx 454/94) - DRsp Nr. 1996/3254
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 19.12.1994 - Aktenzeichen 3 Wx 454/94
DRsp Nr. 1996/3254
1. Die Erfüllung der vom Gesetz zwingend angeordneten Anhörungspflichten dient nicht nur der Verwirklichung rechtlichen Gehörs, sondern legt darüber hinaus einen Mindeststandard der nach § 12FGG unerläßlichen Sachaufklärung fest, durch den sichergestellt wird, daß der Richter seine Entscheidung auch aufgrund eines persönlichen Eindrucks von den Anzuhörenden trifft.2. In einem Verfahren über die Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils zur Adoption eines Minderjährigen ist auch die Personensorge betroffen. Deshalb ist , neben der persönlichen Anhörung des Anzunehmenden nach den §§ 55c, 55b Abs. 2 FGG, auch eine persönliche Anhörung der Eltern - trotz Entziehung der Personensorge - nach § 50a Abs. 1 und Abs. 2FGG sowie gemäß § 50cFGG die Anhörung der Pflegeeltern geboten.