Die Betroffene ist 84 Jahre alt und leidet an senilem Marasmus, an Sehstörungen und einer cerebralen Insuffizienz mit Schwindelanfällen und kurzzeitiger Verwirrtheit. Mit Beschluß vom 13.4.1993 bestellte das Vormundschaftsgericht anstelle des Betreuungsvereins einen Betreuer, der Mitarbeiter des Antragstellers ist.
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