OLG Celle - Beschluß vom 19.07.1994 (17 W 10/94) - DRsp Nr. 1995/1404
OLG Celle, Beschluß vom 19.07.1994 - Aktenzeichen 17 W 10/94
DRsp Nr. 1995/1404
1. Die Tätigkeit des Verfahrenspflegers im Verfahren über die Anordnung einer Betreuung entspricht der des Verfahrenspflegers im Unterbringungsverfahren. Der Aufgabenbereich des Rechtsanwalts als Verfahrenspfleger ist als typische anwaltliche Tätigkeit gestaltet, so daß Gebühren nach BRAGO anfallen. Er kann nicht auf die Vergütung gemäß § 1836BGB beschränkt werden.
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