Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Vergewaltigung in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von elf Jahren verurteilt und Sicherungsverwahrung angeordnet. Die Revision des Angeklagten rügt die Verletzung materiellen Rechts. Sie hat teilweise Erfolg.
1. Soweit das Landgericht aus den getroffenen Feststellungen rechtlich gefolgert hat, daß der Angeklagte sich dreier Vergewaltigungen der Krankenschwester E. schuldig gemacht hat, ist dies aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden. Dagegen hält die Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses dieser Straftaten zueinander als Tatmehrheit gemäß §
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