OLG Frankfurt/Main - Beschluß vom 07.08.1992 (20 W 282/92) - DRsp Nr. 1995/6775
OLG Frankfurt/Main, Beschluß vom 07.08.1992 - Aktenzeichen 20 W 282/92
DRsp Nr. 1995/6775
1. Ein Automatismus dergestalt, daß zum 1.1.1992 alle sogenannte Altfälle ohne Rücksicht auf den Stand des Verfahrens an das Aufenthaltsgericht des Betroffenen abgegeben werden müssen, gibt es nicht.2. Ist am Stichtag (1.1.1992) aber ein auf eine alsbaldige Entscheidung zielendes Betreuungsverfahren fortzuführen, so ist eine schon anhängige Betreuungssache an das Gericht des gewöhnlichen Aufenthaltes des Betroffenen abzugeben. Der konkrete Handlungsbedarf in Form eines angestrebten Betreuerwechsels kann dabei schon als eine die Abgabe begründende Maßnahme angesehen werden.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" abrufen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.