OLG Celle - Beschluß vom 19.02.1996
18 W 1/96
Normen:
BGB § 1829 Abs. 1 ; FGG § 55 Abs. 1, § 62 ;
Fundstellen:
FamRZ 1997, 899
NiedersRpfl 1996, 158

OLG Celle - Beschluß vom 19.02.1996 (18 W 1/96) - DRsp Nr. 1996/23292

OLG Celle, Beschluß vom 19.02.1996 - Aktenzeichen 18 W 1/96

DRsp Nr. 1996/23292

1. Eine dem Betreuer gegenüber erteilte vormundschaftsgerichtliche Genehmigung kann weder vom Gericht noch dem Beschwerdegericht abgeändert oder zurückgenommen werden, sobald sie dem Geschäftsgegner gegenüber, etwa durch Mitteilung nach § 1829 Abs. 1 Satz 2 BGB, wirksam geworden ist. 2. Eine Ausnahme ist nur dann gegeben, wenn das Genehmigungsverfahren infolge gewichtiger Rechtsfehler nicht einmal die Mindestanforderungen erfüllt, die an ein rechtsstaatliches Verfahren gestellt werden müssen oder wenn Mißbrauch und Arglist eines der Beteiligten das Wirksamwerden der Genehmigung herbeigeführt haben.