LG Koblenz - Beschluß vom 06.10.1997
2 T 570/97
Normen:
BGB § 1908c, § 1908b Abs. 1 ;
Fundstellen:
BtPrax 1998, 8
NJWE-FER 1998, 82

LG Koblenz - Beschluß vom 06.10.1997 (2 T 570/97) - DRsp Nr. 1998/16841

LG Koblenz, Beschluß vom 06.10.1997 - Aktenzeichen 2 T 570/97

DRsp Nr. 1998/16841

1. Eine Person, die sich bereits vierfach strafbar gemacht hat, davon in drei Fällen wegen Vergehens gegen fremdes Vermögen, bietet grundsätzlich keine Gewähr dafür, daß sie das Amt der Betreuerin im Bereich der Vermögenssorge bedenkenfrei führt. 2. Eine Entlassung ist auch dann gerechtfertigt, wenn sich diese Verurteilungen erst im Nachhinein herausstellen, da sie für dieses Betreueramt ungeeignet ist.

Normenkette:

BGB § 1908c, § 1908b Abs. 1 ;
Fundstellen
BtPrax 1998, 8
NJWE-FER 1998, 82