OLG Dresden - Beschluss vom 09.08.1999
20 WF 386/99
Normen:
BGB § 1603 Abs. 1 ;
Fundstellen:
EzFamR aktuell 1999, 375
OLGR-Dresden 2000, 53
OLGReport-Dresden 2000, 53

OLG Dresden - Beschluss vom 09.08.1999 (20 WF 386/99) - DRsp Nr. 2000/4082

OLG Dresden, Beschluss vom 09.08.1999 - Aktenzeichen 20 WF 386/99

DRsp Nr. 2000/4082

1. Es besteht kein Erfahrungssatz, dass ein 49jähriger Kraftfahrer, der seit mehreren Jahren arbeitslos ist und in dieser Zeit mehrere Qualifizierungsmaßnahmen durchlaufen hat, keine realen Chancen auf dem Arbeitsmarkt mehr habe. 2. Ein Unterhaltspflichtiger ist in einer solchen Situation nicht von der Obliegenheit entbunden, sich intensiv gegebenenfalls auch außerhalb von Sachsen um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen.

Normenkette:

BGB § 1603 Abs. 1 ;
Fundstellen
EzFamR aktuell 1999, 375
OLGR-Dresden 2000, 53
OLGReport-Dresden 2000, 53