OLG Zweibrücken - Beschluß vom 04.07.1997
6 WF 74/97
Normen:
FGG § 33 ; BRAGO § 23, § 121 ;
Fundstellen:
FamRZ 1998, 116
JurBüro 1997, 633

OLG Zweibrücken - Beschluß vom 04.07.1997 (6 WF 74/97) - DRsp Nr. 1998/7325

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 04.07.1997 - Aktenzeichen 6 WF 74/97

DRsp Nr. 1998/7325

»1. Im Verfahren über die Regelung des Umgangs des nichtsorgeberechtigten Elternteils mit einem gemeinsamen Kind entsteht die Vergleichsgebühr des § 23 BRAGO, wenn die Eltern ihren Streit durch gegenseitiges Nachgegeben beilegen und vor dem Familiengericht eine verbindliche Vereinbarung über das Umgangsrecht treffen. 2. Die Tatsache, daß erst durch die Übernahme des verbindlichen Vereinbarunginhalts als gerichtliche Umgangsregelung die rechtliche Grundlage für Zwangsmaßnahmen gem. § 33 FGG geschaffen wird, weil diese eine gerichtliche Verfügung voraussetzen, steht dem Anfall der Vergleichsgebühr nicht entgegen (vgl. auch OLG Koblenz, JurBüro 1995, 471).«

Normenkette:

FGG § 33 ; BRAGO § 23, § 121 ;
Fundstellen
FamRZ 1998, 116
JurBüro 1997, 633