OLG Bamberg - Beschluß vom 29.04.1992
2 WF 50/92
Normen:
GKG § 17 Abs. 1 ;
Fundstellen:
FamRZ 1993, 457
JurBüro 1992, 625
OLGZ 1993, 209

OLG Bamberg - Beschluß vom 29.04.1992 (2 WF 50/92) - DRsp Nr. 1995/2727

OLG Bamberg, Beschluß vom 29.04.1992 - Aktenzeichen 2 WF 50/92

DRsp Nr. 1995/2727

1. Maßgebend für die Bemessung des Streitwertes ist der gestellte Antrag. Lautet der Klageantrag ohne jede Einschränkung auf die Verurteilung zur Zahlung eines monatlich Unterhaltsbetrages, so steht damit der Streitwert fest. 2. Es kommt nicht darauf an, ob Teile des beantragten Unterhaltes unstreitig sind und freiwillig gezahlt werden.

Normenkette:

GKG § 17 Abs. 1 ;
Fundstellen
FamRZ 1993, 457
JurBüro 1992, 625
OLGZ 1993, 209