EuGH - Urteil vom 28.09.1994
Rs C-200/91
Normen:
BetrAVG § 1 ; EWG-Vertrag Art. 119, Art. 177 ;
Fundstellen:
EuGH Slg. 1994, I-4389 (Coloroll Pension Trustees)
AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG - Berechnung
AP Nr. 15 zu § 1 BetrAVG - Hinterbliebenenversorgung
AP Nr. 15 zu § 1 BetrAVG - Vordienstzeiten
AP Nr. 20 zu § 1 BetrAVG
AP Nr. 57 zu Art. 119 EWG-Vertrag
BetrAV 1994, 243
DB 1994, 2091
EuZW 1994, 722
EWS 1995, 354
FamRZ 1995, 533
IStR 1994, 555
NJW 1995, 117
NZA 1994, 1073
SGb 1995, 249
Vorinstanzen:
High Court of Justice of England and Wales, Chancery Division, vom - Vorinstanzaktenzeichen

1. Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Gleiches Entgelt - Entgelt - Begriff - Von einem Betriebsrentensystem gezahlte Hinterbliebenenrente - Einbeziehung - Treuhänderische Verwaltung des Systems - Möglichkeit sowohl für die Arbeitnehmer als auch für ihre anspruchsberechtigten Angehörigen, sich gegenüber den Treuhändern auf die unmittelbare Wirkung von Artikel 119 zu berufen

EuGH, Urteil vom 28.09.1994 - Aktenzeichen Rs C-200/91

DRsp Nr. 2000/4509

1. Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Gleiches Entgelt - Entgelt - Begriff - Von einem Betriebsrentensystem gezahlte Hinterbliebenenrente - Einbeziehung - Treuhänderische Verwaltung des Systems - Möglichkeit sowohl für die Arbeitnehmer als auch für ihre anspruchsberechtigten Angehörigen, sich gegenüber den Treuhändern auf die unmittelbare Wirkung von Artikel 119 zu berufen

(Coloroll Pension Trustees Ltd gegen James Richard Russell u. a.) 1. Sowohl die Arbeitnehmer als auch ihre anspruchsberechtigten Angehörigen können sich gegenüber den Treuhändern eines Betriebsrentensystems, die ihm Rahmen ihrer in der Urkunde über die Errichtung des Treuhandverhältnisses festgelegten Befugnisse und Pflichten den Grundsatz der Gleichbehandlung zu beachten haben, auf die unmittelbare Wirkung von Artikel 119 EWG-Vertrag berufen.