EuGH - Urteil vom 17.11.1998
Rs C-391/95
Normen:
Übereinkommen vom 27. September 1968 (ABl. 1972, L 299, S. 32);
Fundstellen:
IPRax 1999, 240
JZ 1999, 1105
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

1 Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen - Zuständigkeit für Klagen aus Vertrag - Umfang - Zuständigkeit für die Anordnung einstweiliger oder sichernder Maßnahmen - Einbeziehung - Rechtsstreit in der Hauptsache, der der Schiedsgerichtsbarkeit unterliegt - Begründung der Zuständigkeit allein durch Artikel 24;

EuGH, Urteil vom 17.11.1998 - Aktenzeichen Rs C-391/95

DRsp Nr. 2006/12446

1 Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen - Zuständigkeit für Klagen aus Vertrag - Umfang - Zuständigkeit für die Anordnung einstweiliger oder sichernder Maßnahmen - Einbeziehung - Rechtsstreit in der Hauptsache, der der Schiedsgerichtsbarkeit unterliegt - Begründung der Zuständigkeit allein durch Artikel 24;