Das Schwurgericht hat den Angeklagten wegen Körperverletzung mit Todesfolge, versuchten Diebstahls und versuchter sexueller Nötigung zur Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Gegen dieses Urteil richtet sich die Revision des Angeklagten mit der Rüge der Verletzung sachlichen Rechts. Sie hat - teilweise - Erfolg.
I. Die Annahme versuchten Diebstahls mit Waffen (§§
II. Auch die Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge (§§
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